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Vollstreckungsverfahren gesammelt einleiten und Sammelanträge in UYAP stellen

· 5 Min. Lesezeit

Für Vollstreckungskanzleien mit Unternehmensmandanten ist die Verfahrenseinleitung keine Einzelfallarbeit. Eine Bank, ein Versorgungs- oder Abonnementunternehmen oder ein Finanzdienstleister möchte womöglich Hunderte Akten gleichzeitig übergeben. Und mit der Einleitung ist die Arbeit nicht getan: Anträge auf Zustellung, Pfändung, Adressermittlung und Kosten werden in jeder Akte immer wieder vorbereitet und eingereicht.

Dieser Beitrag zeigt, wie die Verfahrenseinleitung in UYAP funktioniert, wie sich viele Akten gemeinsam einleiten lassen und wie die wiederkehrenden Anträge danach geordneter gestellt werden können.

So funktioniert die Einleitung im Anwaltsportal

Über das UYAP-Anwaltsportal können sowohl Vollstreckungen aus einem Urteil (ilamlı) als auch Vollstreckungen ohne Urteil (ilamsız) eingeleitet werden. Bei der Einleitung werden die Parteien (Gläubiger, Schuldner, Bevollmächtigte), die Forderungsposten, Zinsangaben und die Verfahrensart erfasst; Gebühren und Kosten werden über das Portal bezahlt, und die Akte wird beim zuständigen Vollstreckungsamt registriert.

Für ein einzelnes Verfahren genügen diese Masken. Das Formular für jede Akte neu auszufüllen, kostet bei Hunderten Akten jedoch viel Zeit und ist fehleranfällig.

Gesammelte Einleitung: Die Daten kommen per Datei

Bei vielen Verfahren werden die Falldaten nicht von Hand eingegeben, sondern in einer Datei im von UYAP vorgegebenen Format übermittelt. In dieser in den E-Vollstreckungsunterlagen (e-takip) des Justizministeriums beschriebenen Struktur werden die Daten im XML-Format aufbereitet, und die Verfahren werden auf dieser Grundlage eingeleitet. Dieselben Angaben müssen so nicht in jeder Akte neu eingetippt werden.

Die Einzelheiten des Formats können sich im Laufe der Zeit ändern. So wurde etwa die Übermittlung der MERSİS-Nummer von Unternehmensschuldnern innerhalb der XML-Datei später zur Pflicht. Wichtig ist daher, dass die Software, die die XML-Datei erzeugt, dem aktuellen Format entspricht.

Zentrales Vollstreckungssystem (MTS)

Mit dem Gesetz Nr. 7155 wurde für bestimmte Geldforderungen aus Abonnementverträgen das Zentrale Vollstreckungssystem (Merkezi Takip Sistemi, MTS) eingeführt. Für Forderungen in seinem Anwendungsbereich werden die Verfahren über dieses System eingeleitet. Für Kanzleien, die Abonnementforderungen betreuen, ist MTS einer der Bereiche, in denen gesammelte Einleitungen am häufigsten vorkommen. Ob eine Forderung unter MTS fällt, ist anhand der gesetzlichen Begriffsbestimmungen zu prüfen.

Vor der gesammelten Einleitung: Datenaufbereitung

Die meisten Fehler entstehen nicht im Moment der Einleitung, sondern bei der Aufbereitung der Daten. Folgende Prüfungen vorab verhindern die meisten Probleme:

  • Identitätsdaten: Prüfen Sie, ob türkische Identitäts- und Steuernummern formal korrekt sind. Bei Unternehmensschuldnern müssen Firma und MERSİS-Angaben vollständig sein.
  • Adresse: Ist die Adresse im Antrag aktuell? Ein mit alter Adresse eingeleitetes Verfahren verliert bei der Zustellung Zeit.
  • Forderungsposten und Zinsen: Hauptforderung, aufgelaufene Zinsen, Zinsart und Zinsbeginn müssen mit den Daten des Mandanten übereinstimmen.
  • Zuständiges Vollstreckungsamt: Es ist zu prüfen, ob die Akten an das richtige Amt gehen.
  • Vollmacht und Unterlagen: Vollmacht und Forderungsunterlagen müssen bereitliegen.
  • Gebühren- und Kostenbudget: Bei vielen Akten sollten die gesamten Gebühren und Kosten vorab berechnet und die Zahlung geplant werden.

Bei großen Paketen hilft ein kleiner Testlauf, format- oder datenbedingte Probleme frühzeitig zu erkennen.

Nach der Einleitung: wiederkehrende Anträge

Nach der Einleitung durchläuft jede Akte ähnliche Phasen, und in jeder Phase werden ähnliche Anträge gestellt. Typische Beispiele:

  • Adressermittlung und Antrag auf Zustellung an die im Adressregister eingetragene Anschrift, wenn die Zustellung an der bekannten Adresse scheitert,
  • Pfändungsanträge wie Lohn- oder Fahrzeugpfändung, sobald das Verfahren rechtskräftig ist,
  • Antrag auf Zustellung von Pfändungsbenachrichtigungen an Drittschuldner,
  • Anträge zu Kosten, Kontoaufstellung der Akte und Ähnlichem.

Im Portal werden Anträge als mit E-Signatur unterzeichnete Dokumente zur Akte eingereicht. Der Antragstext entsteht meist aus einer Vorlage; es ändern sich nur Akten- und Schuldnerangaben. Damit eignen sich Anträge sehr gut für die Sammelbearbeitung.

Ein Ablauf für geordnete Sammelanträge

  1. Vorlagen vereinheitlichen: Legen Sie für jede Antragsart einen freigegebenen Text fest. Die variablen Felder (Aktenzeichen, Schuldnername, Arbeitgeber, Kennzeichen) sollten klar definiert sein.
  2. Akten nach Regeln auswählen: Bestimmen Sie mit Regeln wie „rechtskräftige Verfahren mit vorhandenem SGK-Eintrag“, welcher Antrag an welche Akten geht.
  3. Vor dem Versand prüfen: Sortieren Sie doppelte Anträge, Akten mit bereits gestelltem gleichem Antrag und Akten mit unzureichendem Kostenvorschuss aus.
  4. Signieren und einreichen: Die Anträge werden mit der E-Signatur der Anwältin oder des Anwalts eingereicht.
  5. Ergebnis verfolgen: Halten Sie fest, welcher Antrag wann an welche Akte ging und mit welchem Ergebnis.

Risiken, auf die Sie achten sollten

  • Antrag in der falschen Akte: Bei Sammelvorgängen betrifft ein einziger Zuordnungsfehler viele Akten zugleich. Nehmen Sie Auswahlregeln und Vorschau ernst.
  • Doppelte Anträge: Derselbe Antrag in derselben Akte erhöht die Arbeitslast des Vollstreckungsamts und kann Kosten verursachen.
  • Zahlungszeiten: Laut in der Presse wiedergegebenen Mitteilungen des Ministeriums sind zahlungspflichtige Vorgänge täglich zwischen 23:30 und 00:15 Uhr wegen Kassen- und Vorgangsprüfungen nicht möglich; Dokumente einreichen und Akten einsehen ist in dieser Zeit weiterhin möglich. Planen Sie gebührenpflichtige Sammelvorgänge nicht in dieses Zeitfenster.
  • Sicherheitsregeln des Portals: Vorgänge schneller als in menschlichem Tempo oder gleichzeitige Anmeldungen mit derselben E-Signatur von verschiedenen IP-Adressen können zu einer vorübergehenden Zugangssperre führen. Planen Sie das Tempo von Sammelvorgängen entsprechend.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn eine Akte in einer Sammeleinleitung fehlerhaft ist?

Je nach Art des Fehlers wird der fehlerhafte Datensatz bei der Einleitung möglicherweise nicht angenommen, oder ein mit falschen Angaben eingeleitetes Verfahren muss nachträglich berichtigt werden. In beiden Fällen gilt es, die Fehlerquelle (Daten oder Format) zu finden und zu prüfen, ob derselbe Fehler auch andere Akten des Pakets betrifft.

Brauche ich für Sammelanträge eine eigene E-Signatur?

Nein. Anträge werden mit der eigenen E-Signatur der in der Akte bevollmächtigten Anwältin oder des Anwalts eingereicht. Wichtig ist, dass die Signatur nicht gleichzeitig an mehreren Stellen verwendet wird und die Vorgänge protokolliert werden.

Welche Anträge eignen sich für den Sammelversand?

Am besten geeignet sind Anträge mit vorlagenbasiertem Text und klarer Auswahlregel: Zustellung an die im Adressregister eingetragene Anschrift, Lohnpfändung, Fahrzeugpfändung und Ähnliches. Anträge, die eine aktenspezifische Prüfung erfordern, sollten einzeln behandelt werden.

So erleichtert Asistan34 diese Arbeit

Die Funktion Sammelverfahren und Antragserstellung in UYAP von Asistan34 hilft, den oben beschriebenen Ablauf in Ihrer Kanzlei in einer einzigen Struktur abzuwickeln:

  • gesammelte MTS-Einleitungen und gesammelte Verfahrenseinleitungen,
  • Sammelanträge,
  • Belastungsberichte.

Einleitungs- und Antragsprozesse lassen sich über die UYAP-Integration zusammen mit den Ergebnissen der MERNİS-, SGK- und EGM-Abfragen nutzen. So können etwa die Anträge für Schuldner mit SGK-Eintrag anhand des Abfrageergebnisses aufgelistet werden. Für diese Vorgänge brauchen Sie lediglich die eigene UYAP-E-Signatur der Anwältin oder des Anwalts.

Seit 2010 betreuen wir mehr als 500 Anwalts- und Vollstreckungskanzleien in allen 81 Provinzen der Türkei. Für eine Lösung, die zu Ihrem Aktenvolumen passt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder fordern Sie eine Demo an.

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